
Gesetzliche Bestimmungen
Das ZivilrechtsmediatorInnen-Gesetz sieht eine unterschiedliche Lehrgangsdauer
basierend auf den Vorkenntnissen aufgrund des Quellenberufes vor.
Daraus ergibt sich folgendes Curriculum unter Berücksichtigung der Vorbildung:
Pflichtmodule
Die Module 1 - 7 sind von allen AusbildungskandidatInnen zu absolvieren.
Zusatzmodule
- RechtsanwätIn, NotarIn, RichterIn, StaatsanwältIn, JuristIn der Finanzprokuratur, jeweils ab Ablegung der Berufsprüfung; HochschulleherIn aus einem juristischen Fach
- Modul A
- Modul D (1 Tag)
- WirtschaftstreuhänderIn, UnternehmensberaterIn, ZiviltechnikerIn, jeweils ab Berufsprüfung und HochschullehrerIn aus einem einschlägigen Fach
- Modul A
- Modul D (1 Tag)
- PsychotherapeutIn, klinische PsychologIn, GesundheitspsychologIn jeweils ab Eintragung, Lebens- und SozialberaterIn, SozialarbeiterIn mit mindestens 3 Jahren Berufspraxis
- Modul C
- Modul D
- All jene, die keiner der oben genannten Berufsgruppen angehören bzw. die noch keine 3-jährige Berufspraxis absolviert haben.
- Modul A
- Modul B
- Modul C
- Modul D